LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Erfüllungsort ist der im Impressum angebene Geschäftssitz.
2. Zahlungsbedingungen: Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind Arbeitslöhne, Lohnzuschläge. Spesenaufrechnungen, Fahrtkosten und Versandkosten unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Auf Warenlieferungen gewähren wir bei Eingang des Rechnungsbetrages innerhalb 10 Tagen 2% Skonto. Soweit für eine Ware ein Preisnachlass vereinbart wurde, ist ein Skontoabzug nicht mehr zulässig und ist der Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Für jedes Mahnschreiben berechnen wir € 6,- Portokosten. Für jeden angefangenen Monat verspäteter Rechnungsbegleichung berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % des noch zur Zahlung fälligen Betrags. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung unserer Rechnung bzw. Einlösung etwa zahlungshalber entgegengenommener Schecks oder Wechsel. Falls die Ware bereits veräußert ist, besteht unsere Forderung gegenüber den Dritten. Für die Entsorgung von anfallendem Müll wird eine anteilige Container-Pauschale berechnet. Soweit der Kunde länger als 6 Wochen in Zahlungsverzug ist, sind wir berechtigt, die ihm gelieferten Waren bei ihm abzuholen und so lange bei uns zu verwahren, bis die Waren restlos bezahlt sind. Dadurch wird jedoch die Gültigkeit und die Erfüllung des Werk-Lieferungsvertrages nicht aufgehoben oder beeinträchtigt.
3. Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben werden und als verbindlich bezeichnet werden. Sollte der Auftragnehmer bei Poster-Reparaturarbeiten die Ausführung zusätzlicher Arbeiten, deren Notwendigkeit vorher nicht erkannt wurde, als notwendig erachten, so kann die Endsumme des verbindlichen Kostenvoranschlages ohne Rückfrage beim Auftraggeber bis zu 15% überschritten werden.
4. Beanstandungen hinsichtlich Schmutz, Flecken, Beschädigungen der gelieferten Waren müssen innerhalb 7 Tagen nach Anlieferung der Ware bzw. Fertigstellung der Arbeitsausführung beim Kunden per Einschreiben schriftlich geltend gemacht werden. Beanstandungen hinsichtlich der Arbeitsausführung können nur innerhalb 4Wochen nach Lieferung per Einschreiben schriftlich geltend gemacht werden.
5. Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung unter Zugrundelegung der jeweils gültigen allgemeinen Richtpreisliste des Landesverbandes Raumausstatter Baden-Württemberg.
6. Sollte zwischen Angebotsabgabe und Auftragsausführung eine Erhöhung der tariflichen Leistungen an Mitarbeiter bzw. für eine zu liefernde oder verarbeitende Ware eine nachweisliche Preiserhöhung im Einkaufspreis erfolgen, erhöht sich der im Angebot enthaltene Verrechnungspreis um denselben Prozentsatz. Falls zwischen Angebotsabgabe und Auftragsfertigstellung ein Steueränderungsgesetz in Kraft tritt, wird bei Rechnungsstellung der im Angebot enthaltene Steueranteil entsprechend erhöht oder gekürzt.
7. Vereinbarungen mit Mitarbeitern unseres Betriebes sind nun dann verbindlich, wenn sie von der Geschäftsleitung schriftlich bestätigt wurden. Sollte ein vereinbarter Liefertermin aus dem Grund nicht von uns eingehalten werden können, weil ein Vorlieferant von uns mit seiner Warenlieferung in Verzug kommt, so können wir dafür vom Auftraggeber nicht regresspflichtig gemacht werden. Ebenso ist ein Rücktritt vom Auftrag wegen einer Lieferverzögerung bis zu 6 Wochen nicht möglich.
8. Gewährleistungen für gelieferte oder verarbeitete Waren, Stoffe oder Werkstoffe hinsichtlich Farbe und Qualität übernehmen wir ausschließlich in dem Umfang, wie sie unser Vorlieferant zu übernehmen verpflichtet ist.
9. Für Unterbodenbeschaffenheit übernehmen wir keinerlei Gewähr. Bei Bodenbelagsarbeiten jeder Art berechnen wir die zur- Ausführung des Auftrags erforderliche Länge in der jeweiligen Fabrikationsbreite der Ware. Die Abfallstücke verbleiben beim Kunden. Gewährleistung für Oberbeläge übernehmen wir nach VOB DIN 18365 2 Jahre.
10. Rücktritt von einem Auftrag kann nur schriftlich per Einschreiben erfolgen und bedarf einer Einverständniserklärung des Auftragnehmers. Bei Rücktritt vom Auftrag hat der Auftraggeber die von uns bei einem Vorlieferanten für diesen Auftrag bereits bestellte Ware abzunehmen. Vom restlichen Auftragsumfang stellen wir eine Entschädigungssumme in Höhe von 20% für Gemeinkosten und entgangenen Unternehmeranteil in Rechnung.
